|
Im Januar 2007 ist eine Änderung der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie BGR 191* in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass bei jeder orthopädischen Anpassung von Sicherheitsschuhen geprüft werden muss, ob diese weiterhin den Anforderungen der Norm EN ISO 20345 entsprechen.
Diese Prüfung muss durch ein offizielles Prüfinstitut durchgeführt werden, welches anschließend eine EG-Baumusterprüfbescheinigung ausstellt. Die Kosten für eine solche Prüfung sind erheblich, so dass es wirtschaftlich nicht tragbar ist, diese für jede angefragte orthopädische Änderung durchzuführen. Um der Nachfrage nach orthopädischen Anpassungen dennoch gerecht zu werden, bietet die ELTEN GmbH für die häufigsten orthopädischen Problemstellungen verschiedene Modelle an, die dafür im Vorfeld zertifiziert wurden. Wir haben für Sie detaillierte Informationen in einer Broschüre zusammengefasst, die es Ihnen ermöglichen, trotz des Bedarfs für orthopädische Maßnahmen sicheren Fußes Ihrer Arbeit nachzugehen.
|
||
|
*Die BGR 191 ist über www.arbeitssicherheit.de zu beziehen. |
||